Ihr Mandat in guten Händen

Unsere Verpflichtung – Ihr Recht


Recht haben, bedeutet nicht immer, auch Recht zu bekommen. Seit 30 Jahren sieht die Kanzlei ihre Verpflichtung darin, die Rechte der Mandanten vertrauenswürdig und qualifiziert durchzusetzen.

Uns ist wichtig, für jeden Mandanten die bestmögliche Problemlösung zu finden.

Zudem führen wir sämtliche notariellen Tätigkeiten für Sie aus.

Ihr Mandat ist bei uns in guten Händen.

Ihre Kanzlei

Schunk und Ritterswürden

Die Anwälte


Rechtsanwalt und Notar a.D.
Manfred Schunk

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Horst  Böhlje

Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht) und Notar
Ulrich Ritterswürden

Rechtsanwältin (Fachanwältin für Familienrecht) und Notarin
Sandra Stabenau

Wir bieten Ihnen einen kompetenten und individuellen Service für Rechtsfragen und notarielle Beurkundungen. Mit unserer Erfahrung aus mehr als 30 Jahren anwaltlicher und notarieller Tätigkeit, sehen wir unsere Aufgabe darin, Mandanten wirtschaftlich sinnvoll zu beraten und zu begleiten. Es ist unser Anliegen, mit praxisnahen und kreativen Lösungswegen auf Grundlage aktueller Rechtsprechung, die Interessen unserer Mandanten zu wahren. Unsere Webseite liefert Ihnen Informationen über unsere Fachgebiete und unser Notariat. Fühlen Sie sich herzlich eingeladen, auch persönlich mit uns in Kontakt zu treten. Die Anwälte unserer Kanzlei sind Ihre Ansprechpartner für folgende Rechtsgebiete: Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Inkasso und Forderungsmanagement, Mietrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Zwangsvollstreckung. Jedes Anliegen unserer Mandanten klären wir in einem Erstgespräch individuell ab. Was Sie als Mandant von uns erwarten können, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Beginn an. In vielen rechtlichen Fragen und Beratungsleistungen ist es für unsere Mandanten von elementarer Bedeutung, dass wir zum Teil sensible Informationen über Finanzen, Vermögen, Unternehmertum oder familiäre Konstellationen erhalten und angemessen damit umgehen. Unsere anwaltliche Beratung bauen wir auf Vertrauen und Kompetenz auf. Schildern Sie uns Ihre Situation, wir analysieren die rechtlichen Möglichkeiten und stellen Ihnen rechtlich angemessene Lösungsvorschläge vor.

Rechtsgeschäfte erfordern nicht selten die Beurkundung durch einen Notar. Unser Team betreut Sie in Rechtsfragen, bei denen die Einbindung eines Notars sachlich richtig ist. Klassisch zählen dazu Grundstückskäufe, der Erwerb von Wohneigentum und sonstige Geschäftstätigkeiten, die mit Immobilien zu tun haben. Darüber hinaus ist der Eintrag im Handelsregister für Selbstständige durch einen Notar zu beglaubigen. Unternehmer greifen auf unseren Notariats-Service bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen für Kapital- und Personengesellschaften zurück. Wir übernehmen außerdem die notarielle Beglaubigung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Ein weiteres Rechtsgebiet, das durch unser Notariat abgedeckt wird, ist das Erbrecht. In diesem Zusammenhang erledigen wir für unsere Mandanten die Beurkundung von Erbverträgen, Testamenten sowie die Beantragung eines Erbscheins und die Regelung von sonstigen Nachlassangelegenheiten. Selbstverständlich übernehmen unsere Rechtsanwälte Mandate bei Erbauseinandersetzungen, die außergerichtlich und gerichtlich geregelt werden müssen. Der Gesetzgeber sieht weiterhin vor, dass in bestimmten Rechtsfragen aus dem Gebiet des Familienrechts eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, so zum Beispiel bei Eheverträgen oder Scheidungsfolgeregelungen.

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